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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Rechtsquellen sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz, die Preisangabenverordnung, wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Regelungen zum Vergaberecht. Im GWB sind im Wesentlichen die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot um den Bezug wirtschaftlicher Leistung einhalten muss, beschrieben. Dies dient dem Schutz der Mitwettbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. 

Gerade im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Kontakt zwischen Anbietern und Verbrauchern im Internet und die hierdurch gegebene Einsehbarkeit der Angebote von Unternehmern durch eine unbeschränkte Vielzahl von Verbrauchern und Mitwettbewerbern ist das Phänomen der Abmahnung wettbewerbsrechtlichen Verhaltens immer verbreiteter geworden. Dies setzt sowohl zum Schutz der Verbraucher als auch zum Schutz der Anbieter fundierte Kenntnisse im Bereich des Wettbewerbsrechtes voraus, um nicht in kostenträchtige Abmahnfallen zu geraten.

Sowohl im Bereich der Vorbereitung des werblichen Auftrittes unserer gewerblichen Kunden im Internet als auch im Hinblick auf die Überprüfung bereits benutzter AGB bieten die in diesem Bereich tätigen Anwälte unseres Büros fundierte Informationen über Rechtmäßigkeit und Praktikabilität Ihres rechtsgeschäftlichen Verhaltens.

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Wolfgang Dressler

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Rechtsanwalt


Maximilian Lenzen

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