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Das Werkvertragsrecht des BGB erfasst alle Verträge, bei denen der Schwerpunkt der Leistung des Werkunternehmers auf die erfolgreiche Erstellung eines Werkes ausgerichtet ist. In der Abgrenzung zu einem Dienstvertrag wird bei einem Werkvertrag ein definierter Erfolg geschuldet.
Das Werkvertragsrecht findet sich vornehmlich im Bereich des Baurechts im Hinblick auf Bauhandwerker und Dienstleister wie Architekten, Statiker, aber auch in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens wie sämtlichen Reparaturaufträgen z. B. im Kfz-Handwerk, aber auch bei geistigen Dienstleistungen wie z. B. ärztlichen oder anwaltlichen Beratungstätigkeiten.
Im Bereich des Baugewerbes ist das Werkvertragsrecht weitgehend durch die VOB (Verdingungsordnung des Baugewerbes) kodifiziert. Hier beraten wir gewerbliche und private Mandanten im gesamten Bundesgebiet und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen.
Typische Problemkreise hierzu sind:
Abnahme
Werkvertrag
VOB
Bauhandwerkersicherungshypothek
Werkunternehmerpfandrecht
Nachbesserungsanspruch
Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Gefahrübergang
Beweislast
Mangelfreiheit
Baumängel
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