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Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Jedem Verkehrsteilnehmer ist das Problem bekannt, wie schnell man in den Verdacht gerät, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben bzw. mit einem solchen Vorwurf konfrontiert zu werden. Ob es Geschwindigkeitsüberschreitung sind, Rotlichtverstöße oder andere Ordnungswidrigkeiten, die bußgeldbewehrt sind, stehen wir Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung zur Seite.

Dies gilt selbstverständlich auch für Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzungen im Straßenverkehr und so weiter. Hierunter fallen schwerwiegendere Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, die über den Rahmen eines normalen Bußgeldverfahrens hinausgehen und Bestandteil des eigentlichen Strafrechts darstellen.

Typische Problemkreise hierzu sind:

  • Abstand
  • Alkohol, Drogen
  • Auffahrunfälle
  • Rotlichtverstoß
  • Unfallflucht
  • Vorfahrtsverletzung

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

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