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Abbildung: Symbolische Darstellung eines Schließfachraubs
Im Dezember 2025 ereignete sich ein spektakulärer Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen, bei dem unbekannte Täter Wertsachen aus den Schließfächern der Bank entwendeten. Dieser Vorfall wirft wichtige rechtliche Fragen auf – insbesondere zur Haftung der Bank und dem Versicherungsschutz.
In welchem Umfang die Banken für einen Verlust der in den Schließfächern verwahrten Wertgegenstände ihrer Kunden haften, richtet sich einerseits nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Mietvertrag mit den darin enthaltenen Haftungsbedingungen, andererseits danach, ob die Banken bei der Erfüllung ihrer Obhutspflichten in grober Weise gegen Sorgfaltsmaßstäbe verstoßen haben. Sollte dies der Fall sein, können sich im Zweifelsfall die vertraglichen Haftungsbeschränkungen der Banken als unwirksam erweisen.
Sollte sich deshalb herausstellen, dass der Diebstahl aufgrund eines erheblichen Missstandes in den Sicherungssystemen der Bank erfolgen konnte, könnte die Bank somit für den entstandenen Schaden der Kunden haften.
In einem solchen Fall wären auch Haftungsbeschränkungen der Bank auf eine bestimmte Schadenssumme bei der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Bank unerheblich.
Unabhängig von dem Vorgenannten verbleibt beim Kunden die Darlegungs- und Beweislast für den ihm entstandenen Schaden. Hierzu sind die Anforderungen, die die Rechtsprechung stellt, allerdings moderater, als ein geschädigter Kunde möglicherweise befürchtet. Anerkannt werden nämlich insbesondere Indizien wie Fotos, Belege, Zeugenaussagen sowie ein plausibler Vermögens- und Lebenssachverhalt. Die Rechtsprechung lässt regelmäßig auch Indizienbeweise im Hinblick auf Werte von eingelagertem Bargeld, Schmuck oder eingelagerten Erbstücken zu.
Viele Banken bieten außerdem eine Zusatzversicherung für Schließfachinhalte an. Es ist demnach essenziell zu prüfen, ob Sie eine solche abgeschlossen haben.
Was sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Strafanzeige erstatten: Melden Sie den Diebstahl auch im Hinblick auf die von Ihnen zu beklagende Höhe des entstandenen Schadens zur Sicherung Ihrer Ansprüche sofort bei der Polizei, auch wenn Ihre Bank bereits Anzeige erstattet hat.
Bank informieren: Kontaktieren Sie umgehend die Bank, um den Vorfall zu melden; erstellen Sie eine möglichst detaillierte Liste aller entwendeten Gegenstände mit Wertangaben und sammeln Sie alle Nachweise.
Versicherung prüfen: Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Rechtliche Beratung einholen: Aufgrund der Komplexität der Materie ist die Einholung anwaltlicher Beratung dringend zu empfehlen.
Der „Schließfachraub“ in der Sparkasse Gelsenkirchen zeigt, wie wichtig es ist, sich über die Haftung und Versicherung im Zusammenhang mit Schließfächern zu informieren. Wenn auch Sie betroffen sind und zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten werden möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.