Markenrecht
Mit der zunehmenden Vernetzung der Gesellschaft ist es für Unternehmen von besonderer Bedeutung, wiedererkannt und nicht verwechselt zu werden. Der Schutz der angebotenen Waren und Dienstleistungen durch Markeneintragungen hat daher in den letzten Jahren eine immer stärker werdende wirtschaftliche Bedeutung erlangt.
Wir beraten Sie sowohl im Eintragungsverfahren zur Sicherung Ihrer Marke bzw. Ihres Geschmacksmusters als auch im Fall der Verletzung eines bereits bestehenden Schutzrechtes.
Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung dieses Rechtsgebietes ist in diesem Zusammenhang eine hohe Flexibilität und jederzeitige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit eines anwaltlichen Ansprechpartners für unseren Mandanten unser grundsätzlicher Anspruch an unsere Tätigkeit. Dies gilt besonders auch im Bereich der Einleitung von einstweiligen Verfügungsverfahren, der Abwehr von derartigen Inanspruchnahmen sowie der Geltendmachung von Schadensersatz und Auskunftsansprüchen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hier:
- Markenanmeldung
- Markendurchsetzung
- Kennzeichenrecht
- Schutzrecht
- Markenfähigkeit
- Schutzhindernisse
- Name und Firma
- Eintragungsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- Löschungsverfahren
- Benutzungszwang
- Verwirkung
- Verjährung
- Erschöpfung
- Abmahnung
- einstweilige Verfügung
Wir helfen Ihnen gerne!
Sie benötigen juristische Unterstützung in einem Rechtsfall? Melden Sie sich gerne bei uns! Unsere Kanzlei steht für kurze Bearbeitungszeiten, freundliche und engagierte Beratung sowie erfolgsorientiertem Handeln.
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Wolfgang Dressler
Rechtsanwalt