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Insolvenzrecht

Unter diesen Begriff fallen sämtliche Rechtsfragen, die mit drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners einhergehen. Dabei wird zwischen sogenannten Privatinsolvenzen von Privatleuten und dem Insolvenzrecht, dass Gewerbetreibende und Gesellschaften betrifft, unterschieden. Insbesondere bei Gewerbetreibenden ist die rechtzeitige Auseinandersetzung mit der Frage, ob man künftig in der Lage sein wird, die eigenen Verbindlichkeiten zu erfüllen, von entscheidender Bedeutung dafür, wie hoch der persönliche Schaden und die eigene Haftung im Fall einer künftig eintretenden Insolvenz tatsächlich sein wird.

Hier empfiehlt es sich frühzeitig, anwaltliche Beratung einzuholen, um in dem Fall, dass man eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung als Gewerbetreibender absehen kann, weitergehende Haftungsansprüche gegenüber einem späteren Insolvenzverwalter oder Insolvenzgläubigern vermeiden kann. 

Bei Privatleuten ist die Beratung und Begleitung im Fall einer eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit ebenfalls sehr ratsam, um sicherzustellen, dass ein Insolvenzverfahren mit einer entsprechenden Schuldenbefreiung wirksam und rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt wird.

Wir beraten Sie insoweit gerne in allen in diesem Bereich entstehenden Rechtsproblemen.

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Cornelia Cirkel

Cornelia Cirkel

Rechtsfachwirtin