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Das Recht der Immobilien und das Grundstücksrecht ist eines der älteren Rechtsgebiete, das im Kern seit über 100 Jahren auf gewachsenen Wert- und Regelvorstellungen unserer Gesellschaft basiert und im Sachenrecht des BGB sein Ursprung hat. Inzwischen wurde es allerdings in einer Vielzahl von weiteren Gesetzen umfassend kodifiziert.
Der Ankauf und Verkauf von Immobilien, ihre gewerbliche Nutzung sowie ihre rechtliche Verbindung mit Grundstücken, ihre Finanzierung und die Möglichkeit, Ansprüche Dritter zu besichern, wird in diesem Rechtsgebiet geregelt.
Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit Immobilienverwaltungsgesellschaften stellt dieses Rechtsgebiet einen schwerpunktmäßigen Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei dar. Die nachfolgende Auflistung stellt einen kleinen Auszug aus der Fülle von Themengebieten, die Bestandteil des Immobilien- und Grundstücksrecht sind, dar:
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