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Handelsrecht

Handelsrecht ist das Privatrecht der Kaufleute, das sich den spezifischen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs widmet und hierfür Regelungen schafft. Im HGB sowie in handelsrechtlichen Nebengesetzen finden sich die Rechtsquellen für die Rechtsverhältnisse der Kaufleute zu ihren Geschäftspartnern.
Dieses vergleichsweise alte Rechtsgebiet ist durch eine Fülle von höchstrichterlichen Urteilen in allen Bereichen der Handelsbräuche, des Gewohnheitsrechtes sowie der Rechtsbeziehungen der am Markt tätigen Kaufleute ergänzt und ausgefüllt worden.

Aufgrund der über 25-jährigen Erfahrung unserer Kanzlei in diesem Rechtsgebiet können wir unseren gewerblichen Mandanten hier kompetente Beratung und Unterstützung sowohl in strukturellen als auch konkreten Problemfällen ihrer unternehmerischen Tätigkeit geben.

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Wolfgang Dressler

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Rechtsanwalt


Stephan Ragsch

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