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Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz stellt einen breit gefächerten Bereich des deutschen Rechts dar, in dem die Regelung der Schutzrechte von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern, wie einer technischen Erfindung oder einer Marke vorgenommen wird.

So beziehen sich Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster oder der Sortenschutz auf den Schutz von Erfindungen und technischen Vorgängen. Im Hinblick auf Marken, geschäftliche Bezeichnungen und das Namensrecht werden in den Gesetzen zum gewerblichen Rechtsschutz die Voraussetzungen, Inhalte und Schranken der dem Rechtsinhaber zustehenden Ausschließlichtkeitsrechte geregelt.

Wenn auch gewisse Schnittstellen zum Urheberrecht bestehen, umfasst dieses ausschließlich künstlerische und schöpferische Tätigkeiten und bezieht sich nicht auf gewerbliche Bereiche.

Dabei steht insbesondere der Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts und die Vergabe von Lizenzen und Verwertungsrechten im Vordergrund. Ein wesentlicher Unterschied zum gewerblichen Rechtsschutz liegt darin, dass es im Urheberrecht keiner Registrierung bedarf. Die Schutzwirkung entsteht unmittelbar mit der Schaffung des Werkes.

Wir bieten Ihnen aufgrund zahlreicher von uns auf diesen Gebieten betreuter Unternehmen ein hohes Maß an Expertise in diesen anspruchsvollen und umfangreichen Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.

Gerne unterstützen und beraten wir Sie zum Beispiel bei Anmeldungen von Marken, Patenten und Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie in Rechtsstreitigkeiten, die im immer vielfältiger werdenden Geschäftsverkehr häufig nicht zu vermeiden sind.

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Maximilian Lenzen

Maximilian Lenzen

Rechtsanwalt