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Gesellschaftsrecht

Dieses sehr weitreichende Rechtsgebiet ist in einer Vielzahl von wichtigen Gesetzen, dem BGB, HGB, GmbHG und AktG sowie weiteren Rechtsvorschriften kodifiziert und regelt das Recht von Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten rechtsgeschäftlichen Zwecks geschlossen worden sind.
Wir beraten insoweit unsere Mandanten in den verschiedenen Stadien ihrer unternehmerischen Tätigkeit, beginnend mit den Vorüberlegungen zur Unternehmensgründung, der Wahl der Gesellschaftsform bis hin zur Abfassung des Gesellschaftsvertrages und natürlich auch der Regelungen über Rechtsnachfolgen.

Regelmäßig ergibt sich auch Beratungs- und Vertretungsbedarf im Bereich von Gesellschafts- und Unternehmenskaufverträgen sowohl im Bereich der BGB-Gesellschaft der GmbH sowie den Gesellschaften nach dem HGB, die KG und OHG. Wichtige ständig wiederauftauchende Fragen sind Formalfragen zur Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüssen sowie der Bestellung, Ernennung und Abberufung bzw. Kündigung von Geschäftsführern. Aus dem operativen Tagesgeschäft ergeben sich für unsere gewerblichen Mandanten, die in der Rechtsform einer der o. g. Gesellschaften am Markt geschäftlich aktiv sind, regelmäßig eine Vielzahl von Fragen, deren kompetente Beantwortung über unser Team sichergestellt wird.

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Wolfgang Dressler

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Rechtsanwalt


André Gebauer

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Gregor Jentsch

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Rechtsanwalt & Notar