Erbrecht
Buchstäblich jeder Mensch kommt aufgrund der Endlichkeit unseres Lebens in Berührung mit den Vorschriften des Erbrechtes, die die Rechtsverhältnisse der Menschen im Falle einer Erbfolge regeln. Dieses vergleichsweise alte Rechtsgebiet ist, obgleich im Wesentlichen auf unseren traditionellen Wertvorstellungen von Erbfolgen aufbauend, ebenfalls in den letzten Jahrzehnten Reformen unterworfen worden, um es der rasanten Entwicklung unserer Gesellschaft und der Veränderung unserer Wertvorstellung gerecht zu werden.
Gerne beraten Sie unsere spezialisierten Kollegen über alle Fragen des Erbrechtes.
Typische Problemkreise hierzu sind:
- Testament
- gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteilergänzungsanspruch
- Schenkung
- Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Wir helfen Ihnen gerne!
Sie benötigen juristische Unterstützung in einem Rechtsfall? Melden Sie sich gerne bei uns! Unsere Kanzlei steht für kurze Bearbeitungszeiten, freundliche und engagierte Beratung sowie erfolgsorientiertem Handeln.
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