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Im privaten Baurecht sind die Rechtsbeziehungen der Bauherren zu ihren jeweiligen Vertragspartnern wie Bauträgergesellschaften, Handwerkern, Grundstückseigentümern etc. in Form eines BGB oder VOB-Vertrages geregelt. Gerade bei Anwendung der VOB ist eine fundierte Kenntnis dieser Spezialregelung der Rechtsbeziehungen mit Bauhandwerkern aller Art gefordert und wird von unserer Kanzlei bei Ihrer Vertretung gewährleistet.
Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen des Bauherren zur öffentlichen Bauverwaltung. Dieses inhaltlich völlig vom privaten Baurecht zu trennende Rechtsgebiet ist besonderer Bestandteil des allgemeinen Verwaltungsrechtes und mit diesem eng verknüpft.
In diesem Rechtsgebiet sind spezielle öffentlich rechtliche Kenntnisse und Erfahrung im Umgang und der Verhandlung mit den entsprechenden Baugenehmigungsbehörden hilfreich und erforderlich, um die Interessen des Mandanten optimal betreuen zu können.
Folgende Themenbereiche sind Bestandteile des öffentlichen und privaten Baurechts, und typischerweise Gegenstand einer Sie betreffenden Fragestellung:
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