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Im Rahmen der Organisation des Vermögensübergangs auf die nächste Generation (vorweggenommene Erbfolge) besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, Schwierigkeiten durch eine vorausschauende Beratung und Umsetzung zu vermeiden. Sowohl in dem Bereich der Vermeidung einer Rückforderung durch einen Sozialleistungsträger bei einer zu befürchtenden Versorgungslücke im Pflegefall als auch im Rahmen der Steuervermeidung oder Steueroptimierung stehen Gestaltungen zur Verfügung, die den Vermögenserhalt sicherstellen oder zumindest vereinfachen. In diesem Bereich arbeiten wir gerne auch disziplinübergreifend mit Ihrem Steuerberater zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen.
Wir helfen Ihnen gerne!
Sie benötigen juristische Unterstützung in einem Rechtsfall? Melden Sie sich gerne bei uns! Unsere Kanzlei steht für kurze Bearbeitungszeiten, freundliche und engagierte Beratung sowie erfolgsorientiertes Handeln.