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Bankrecht

Das Bankrecht gibt den vielfältigen Geschäften der Banken einen gesetzlichen Rahmen und ist Ansatzpunkt für einen wirksamen Schutz der Rechte des Anlegers gegenüber den Banken.

Aufgrund der immer komplexeren und vielfältigeren Kapitalanlagen und Finanzierungsmodelle nehmen Probleme der Endverbraucher, aber auch gewerblicher Mandanten in ihren Rechtsgeschäften mit den Banken ständig zu. Wir betreuen Sie insoweit bei Vertragsverhandlungen über Darlehen, Bürgschaften sowie Vermögensverwaltung durch Ihre Bank. Wir überprüfen in diesem Zusammenhang insbesondere, inwieweit und ob die Banken ihrer Informations- und Aufklärungspflicht in ihrem gesetzlichen Umfang nachgekommen sind und ob sich aus einer Verletzung dieser Pflichten für Sie Schadensersatzansprüche ergeben.

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Sie benötigen juristische Unterstützung in einem Rechtsfall? Melden Sie sich gerne bei uns! Unsere Kanzlei steht für kurze Bearbeitungszeiten, freundliche und engagierte Beratung sowie erfolgsorientiertes Handeln.

Wolfgang Dressler

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Rechtsanwalt


Stephan Ragsch

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